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Blutalkohol & Rechtsprechung

 

Nachstehend finden Sie eine Reihe von neueren Urteilen (AG, OLG, BGH) mit Bezug zum Blutalkohol sowie zu Drogen im Straßenverkehr. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

25.03.2009 OLG Brandenburg
Eine Gefährdung des Untersuchungsergebnisses durch Verzögerung zum Zeitpunkt der Anordnung einer Blutprobe durch einen Polizeibeamten ist bei einem Ergebnis eines Atemalkoholtests von 2,05 Promille und der durch die unsichere Fahrweise zu Tage getretenen erheblichen Alkoholisierung nicht gegeben. Bei diesem Ermittlungsbild muss der Polizeibeamte davon ausgehen, dass der mögliche zwischenzeitliche körpereigene Abbau des Alkohols im Blut während der Zeitdauer bis zur Erlangung einer (zumindest fernmündlich erteilten) richterlichen Anordnung nicht zum Beweismittelverlust führen wird und die Verzögerung durch die Anwendung anerkannter Rückrechnungsmethoden zwischen Blutentnahme und Tatzeitpunkt ausgeglichen werden kann. Az. 1 Ss 15/09

22.11.2007 OLG Hamm
Bei einer hohen Blutalkoholkonzentration (hier 3,08 ‰) ist eine umfassende Gesamtwürdigung aller Umstände nötig, um trotz der hohen Blutalkoholkonzentration volle Schuldfähigkeit anzunehmen. Eine hohe Blutalkoholkonzentration allein mag zwar Indiz für Vorsatz sein, ein Erfahrungssatz, dass bei hohen BAK-Werten von vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden kann, besteht jedoch nicht. Vielmehr bedarf es zur Annahme von Vorsatz neben der Blutalkoholkonzentration ergänzender Feststellungen zum Trinkverlauf sowie zu den vom Angeklagten gezeigten Verhaltensweisen während und nach der Tat. Az. 3 Ss 484/07

12.11.2007 LG Hamburg
Beim Verdacht der Trunkenheitsfahrt ist regelmäßig wegen der Gefährdung des Untersuchungserfolges die Einholung einer richterlichen Anordnung der Blutentnahme entbehrlich. Az. 603 Qs 470/07

08.11.2007 OLG Hamm
Blutalkoholwerte ab 2 Promille deuten auf eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit hin, so dass stets eine Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten im Sinne von § 21 StGB erforderlich ist. Az. 4 Ss 473/07

24.04.2007 AG Aachen
Zur Ermittlung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration kann der im Rahmen einer Rückrechnung zulässige stündliche Abbauwert von 0,1 Promille auch minutengenau auf 0,00166 Promille/Minute umgerechnet werden. Az. 41 Gs 1299/07

23.03.2007 Kammergericht Berlin
Bei einem niedrigen Grad der Alkoholisierung müssen die Urteilsgründe die als Anzeichen einer Fahrunsicherheit gewerteten Fahrfehler oder Auffälligkeiten nicht nur im Einzelnen näher feststellen, sondern auch deutlich machen, weshalb sie als alkoholbedingt eingestuft worden sind. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Fahrfehler handelt, die häufig auch nicht alkoholisierten Kraftfahrern unterlaufen. Az. (3) 1 Ss 515/06 (32/07)

29.01.2007 OLG Karlsruhe
Für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis reicht es aus, dass bei einer Blutuntersuchung auf Tetrahydrocannabinol im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt, ein Messergebnis ermittelt wird, das den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Serum erreicht. Az. 3 Ss 205/06

25.09.2006 BGH
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB sind Angaben zum Trinkverlauf und insbesondere zum Trinkende grundsätzlich nichtr entbehrlich, um bestimmen zu können, wann die Resorption des aufgenommenen Alkohols abgeschlossen ist. Darauf kommt es bei der Ermittlung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration an, weil die Resorption bis zu zwei Stunden dauern kann und deshalb die ersten zwei Stunden nach Trinkende grundsätzlich von einer BAK-Rückrechnung auszunehmen sind. - Az. 4 StR 322/06

11.07.2006 OLG Hamm
Sind Anhaltspunkte für Besonderheiten, insbesondere alkoholbedingte ausfallerscheinungen, gegeben, bedarf es auch bei BAK-Werten unter 2 promille einer eingehenden Erörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB, wobei gerade dem Inhalt eines Blutentnahme-Protokolls besondere Bedeutung zukommt. - Az. 3 Ss 240/06

03.04.2006 OLG Hamm
Ab Blutalkoholkonzentrationswerten von 2,00 ‰ ist in den Urteilsgründen die Frage der verminderten Schuldfähigkeit stets zu erörtern. Das gilt insbesondere dann, wenn bei dem Angeklagten eine langjährige Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit bestand und er trotz mehrmaliger Entgiftungen und einer durchgeführten Langzeittherapie weiterhin ein Alkoholproblem besaß. - Az. 3 Ss 71/06

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Letztes Update dieser Seite: 10.03.2019 - IMPRESSUM