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Blutalkohol-Bestimmung

 

a) Nachweisverfahren

Widmark- und Vidic-Verfahren

Die ältesten Nachweisverfahren beruhen auf klassischen chemischen Reaktionen, die mit Farbänderungen verbunden sind. Am bekanntesten ist das WIDMARK-Verfahren, bei dem das intensiv gelb gefärbte Cr VI zum wenig farbintensiven grünen Cr III reduziert wird, wobei gleichzeitig Alkohol zum Acetaldeyd oxidiert wird.

Der Anteil des gebildeten Cr III ist dabei äquivalent zur vorhandenen Alkoholmenge. Die Bestimmung erfolgt photometrisch durch Bestimmung des verbrauchten Cr VI.

Die Variante nach VIDIC benutzt stattdessen Vanadiumsalze, wobei das gelb-orangefarbene V V zum blauen V IV reduziert wird, mit dem Vorteil, daß der Anteil des gebildeten V IV direkt im sichtbaren Bereich bei 772 nm photometrisch gemessen werden kann.

ADH-Verfahren

Der von LEITHOFF 1963 eingeführte Auto-Analyzer verhalf dem ADH-Verfahren zum Durchbruch, bei dem der biologische Alkoholabbau der Leber in vitro nachgeahmt wird. Dabei wird der Alkohol durch das Coenzym NAD (Nicotinamid-adenin-dinucleotid) zum Acetaldehyd oxidiert, wobei gleichzeitig das NAD zum NADH reduziert wird, das photometrisch im UV-Licht bei 365 nm absorbiert. Als Katalysator fungiert dabei das Leberenzym Alkoholdehydrogenase (ADH), das dem Verfahren den Namen gibt. Durch die Automatisierung mit dem Auto-Analyzer ist ein Probendurchsatz von 1 Messung/min. möglich. Das ADH-Verfahren wird heute sowohl zur forensischen Blutalkoholbestimmung in Promille = mg/g (Doppelbestimmung im Serum und anschließende Umrechnung auf Vollblut mit dem Devisor 1,2 bei gewichtsbezogener Kalibrierung bzw. 1,236 bei volumenbezogener Kalibrierung) als auch in der Krankenhaus-Notfalldiagnostik als Serum-Alkoholgehalt in g/L (Einzelbestimmung) eingesetzt.

Gaschromatografie

Die von MACHATA 1962 eingeführte Dampfraum- (Headspace-) Gaschromatografie ist eine physikalische Bestimmungsmethode, die auf Adsorbtion-/Desorbtion- Vorgängen in einer Trennsäule beruht. Jede Komponente eines zur Zeit t=0 aufgegebenen gasförmigen Substanzgemisches organischer Verbindungen braucht eine unterschiedliche Zeitspanne, um die Trennsäule zu durchlaufen, an deren Ende sie in einer Wasserstoff-Flamme verbrannt wird. Die dabei entstehenden Kohlenstoff-Ionen werden als elektrischer Strom dargestellt. Die Zeit ist daher ein Maß für die Art der Substanz, die Höhe (genauer: die Fläche) des Stromsignals gibt die Menge in der Probe wieder. Die Gaschromatografie (GC) erlaubt daher die gleichzeitige quantitative Bestimmung aller flüchtigen Substanzen (z.B. Aceton) im Blut. Zur Kontrolle wird bei der Messung ein sogenannter "innerer Standard" der Probe zugesetzt, im allgemeinen tert.-Butanol, das in der Natur nicht vorkommt. Die Headspace-GC wird heute in allen forensischen Laboren als zweites Verfahren zur Blutalkoholbestimmung eingesetzt (Doppelbestimmung).

b) Durchführung

Die Blutentnahme kann - im Gegensatz zur Atemalkoholbestimmung - durch Anwendung von einfacher Gewalt zwangsweise erfolgen. Die Anordnung darf durch die Polizei erfolgen, da eine richterliche Entscheidung durch die zeitliche Verzögerung den Untersuchungserfolg gefährden würde. Gesetzliche Grundlage ist § 81a StPO. Bei Verdacht auf Nachtrunk wird eine Doppelbutentnahme im Abstand von 20 Minuten durchgeführt, wobei das Trinkende höchstens 2 Stunden vor der 1. Entnahme liegen muss. Ein Anstieg der von der 1. zur 2. Entnahme würde einen Nachtrunk beweisen. Statt der Doppelblutentnahme rückt heute immer mehr die Begleitstoffanlyse in den Vordergrund, die auch bei einer erst späteren Nachtrunkeinlassung anwendbar ist.

Die praktische Durchführung der Analytik erfolgt nach den "Richtlinien des Bundesgesundheitsamtes zur Bestimmung von Alkohol im Blut", die bereits 1966 aufgestellt wurden. Während im klinischen Bereich im allgemeinen nur eine Methode, meist das ADH-Verfahren, eingesetzt wird, ist für die gerichtliche Blutalkoholbestimmung die Anwendung von zwei verschiedenen Verfahren (fast ausschließlich ADH und Headspace-GC) unter jeweiliger Doppelbestimmung vorgeschrieben. Die Analysen werden von verschiedenen Personen in getrennten Räumen durchgeführt. Die Einzelwerte dürfen maximal 10 % vom Analysenmittelwert der 4 Einzelbestimmungen abweichen, ansonsten ist die komplette Analyse sofort zu wiederholen. Durch dieses Vorgehen ist sichergestellt, dass Fehlbestimmungen ausgeschlossen sind, da z.B. Fehler bei der Kalibrierung bei Anwendung nur einer Methode nicht erkannt würden. Die Kalibrierung erfolgt bei allen Verfahren mit Hilfe von wässrigen Referenzlösungen mit bekannten Alkoholgehalt in Promille (Klinik: Serum-Kalibratoren in g/L), deren Richtigkeit permanent überwacht wird.

c) Richtigkeitskontrollen

Um die bundeseinheitliche Richtigkeit der Blutalkoholbestimmung zu sichern, haben die mit forensische Analysen beauftragten Labore an externen Ringversuchen zur Qualitätskontrolle teilzunehmen. Die mit der Zertifizierung beauftragten Institutionen (Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie, Deutsche Gesellschaft für forensische und toxikologische Chemie) versenden Serum-Kontrollproben mit definiertem Alkoholgehalt zur Bestimmung. Für die Zertifizierung ist von den einzelnen Laboren die Alkoholkonzentration innerhalb sehr enger Toleranzgrenzen zu ermitteln. Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung zur Zulassung als forensisches Alkohollabor. Die sehr geringe Schwankungsbreite hat wesentlich zur Herabsetzung des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,30 Promille auf nunmehr 1,10 Promille beigetragen.

 

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Letztes Update dieser Seite: 10.03.2019 - IMPRESSUM