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Begleitstoff-Analyse

 

Die von BONTE entwickelte Begleitstoffanalyse ist eine forensisch anerkannte Analysenmethode (OLG Celle 3Ss 85/83) zur Überprüfung von Nachtrunkeinlassungen, also der Behauptung, dass Spirituosen erst nach dem rechtsrelevanten Vorfall konsumiert worden sind, die erst zur später festgestellten Blutalkoholkonzentration geführt haben. Mit Einführung der Begleitstoffanalyse besteht prinzipiell keine Notwendigkeit mehr, eine Doppelblutentnahme zum Nachweis eines Nachtrunks durchzuführen, auch wenn diese in der Praxis nach wie vor erfolgt. Im Gegensatz zur Doppelblutentnahme muss bei der Begleitstoffanalyse die Nachtrunkbehauptung nicht direkt bei der Entnahme erfolgen sondern kann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt vorgetragen werden.

Der Begriff Begleitstoff umfaßt dabei sämtliche chemische Inhaltsstoffe, die ausser Wasser und "Alkohol" (Ethanol) in den konsumierten Spirituosen enthalten sind. Viele insbesondere leicht flüchtige Inhaltsstoffe lassen sich später im Blut nachweisen, wobei die Konzentrationen von der Art der Spirituose, der Trinkmenge und der Zeitspanne von Trinkbeginn bis zur Blutentnahme abhängig sind. Der zeitliche Aspekt ist für die Beurteilung besonders bedeutsam. Da jeder einzelne Inhaltsstoff eine charakteristische Abbaugeschwindigkeit hat, erlaubt das Konzentrationsverhältnis der Stoffe zueinander eine zeitliche Bestimmung.

Bei den Inhaltsstoffen handelt es sich im Wesentlichen um Alkohole (Methanol, sowie Propanol-, Butanol- und Methylbutanol-Isomere), aber auch Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und ihre Ester. Diese Inhaltsstoffe sind für das Aroma und teilweise auch für den Geschmack der Spirituose verantwortlich. Die Gehalte in den einzelnen Spirituosen sind stark von der Art der Spirituose abhängig und mittlerweile fast vollständig bekannt.

Jeder einzelne Begleitstoff hat eine für ihn charakteristische Abbaukinetik. Aus den Angaben des Beschuldigten zum Alkoholkonsum (Art, Menge, Trinkzeit) und seinen Körperdaten sowie der nach Trinkende vergangenen Zeit lassen sich Erwartungs-Spannbreiten für die einzelnen Begleitstoffe errechnen, die mit den analytisch im Blut festgestellten Begleitstoffgehalten verglichen werden. Unterschreitet der Befund die Mindesterwartung, ist je nach dem relativen Verhältnis der Stoffe zueinander auf eine zeitlich länger zurückliegende Aufnahme der Spirituose oder eine kleinere Trinkmenge zu schließen. Eine Überschreitung kommt oftmals für den Methanolgehalt vor, da der Methanolabbau in Gegenwart von "Alkohol" (Ethanol) blockiert wird. Längere Trinkphasen oder gar Alkoholmißbrauch führen so zu einer Ansammlung von Methanol im Blut, wobei Konzentrationen von mehr als 10 mg/l bereits als Indiz für Alkoholabusus zu werten sind.

Lit.: Bonte, W.: Begleitstoffe alkoholischer Getränke. Schmidt-Römhild, 1987

 

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Letztes Update dieser Seite: 10.03.2019 - IMPRESSUM